Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
a.) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Angebote der DoKu GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.
b.) Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer bestätigt werden. Alle anderen handelnden Personen sind zu abweichenden Vereinbarungen nicht befugt.

2. Angebot
a.) Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten.
b.) Wir behalten uns vor, dass Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen von uns korrigiert werden können. Rechtsansprüche des Käufers können durch diesen Widerspruch nicht entstehen.
c.) Der Kunde hat die Pflicht Auftragsbestätigungen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Fehler sind dem Verkäufer anzuzeigen.
d.) Eine schriftliche als auch mündliche Auftragsbestätigungen ist denkbar.
e.) Die Eigentumsverhältnisse sind vor Auftragserteilung durch den Kunden offen zu legen. Erteilt der Kunde den Auftrag, so gibt er der Firma DoKu zu wissen dass es sich bei Ihm um den Eigentümer handelt. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen kann die Auftragsausführung erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigentümers erfolgen.

3. Preise & Kosten
a.) Kommt es nach Vertragsschluss zu einer Änderung der Stückzahl oder der Maße, so wird der Gesamtpreis entweder herabgesetzt bzw. erhöht.
b.) Sind seit dem Vertragsschluss 6 Monate vergangen und kommt es zu Erhöhung von Löhnen oder Materialpreisen, so ist der Lieferant zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt. Eine andere Bewertung entsteht, wenn eine Preisgarantie vereinbart worden ist. Der Käufer hat jedoch das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenserhaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
c.) Die Verpackungen werden Eigentum des Kunden.
d.) Die Kosten für Verpackungen und Versand sind vom Kunden zu tragen.
e.) Soweit der Kunde Verbraucher ist und von seinem Gewährleistungsanspruch wirksam Gebrauch macht, trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bzw. Abholung.

4. Lieferzeiten
a.) Wir behalten uns bei Verzögerung durch Lieferanten vor, den Termin zu verschieben oder die Vereinbarung eines neuen Montagetermins. Das führt nicht dazu, dass der Kunde Ansprüche gegen die DoKu geltend machen kann. Es gibt hier einige Faktoren die zu berücksichtigen sind. Das Arbeitszeitgesetz, die Wetterlage und eine hohe Auftragslage sind solche Faktoren die zu Abweichungen des Liefertermins führen können.
b.) Die Firma DoKu GmbH ist ebenfalls ein Teil von Lieferanten und Lieferzeiten. Sollte es dadurch zu Verzögerungen kommen, ist das vom Endkunden zu berücksichtigen und führt nicht zu Ansprüchen auf Seiten des Kunden.

5. Gewährleistung
a.) Wir geben eine Gewährleistung von zwei Jahren. Diese beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen. Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Bestimmungen des HGB (Handelsgesetzbuchs).
b.) Doku GmbH kann keine Gewährleistung für die übliche Abnutzung der Ware geben. Weiterhin auch nicht für fehlerhafte und nachlässige Behandlung mit dem Produkt.
c.) Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahre vom Hersteller. Elektro- und Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich.

6. Haftung
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Zahlung
a.) Mit Ausnahme von anderweitigen Vereinbarungen sind Rechnungen sofort fällig. Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem Geschäftsführer möglich.
b.) Sollte es zu Rückbuchungen von Zahlungen kommen, so hat der Kunde sofern ein Verschulden besteht, diese zu vertreten.
c.) Bei Vereinbarung von Ratenzahlung, ist die sofortige Zahlung fällig, sofern der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sein. Weiterhin akzeptieren wir keine Schecks.
d.) Eine Aufrechnung kann bei rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgen. Ansonsten ist die Aufrechnung nicht zulässig.
e.) Kommt es zu einem Zahlungsverzug, so ist die Firma DoKu berechtigt gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
f.) Wird über das Vermögen des Käufers die Insolvenz oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet so behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.

8. Eigentumsvorbehalt
a.) Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor. Unberührt bleibt dieser Vorbehalt auch bei einer etwaigen Verjährung der Forderung des Lieferanten. Ohne Zustimmung des Lieferanten darf die Ware nicht an andere herausgegeben werden.
b.) Der Kunde ist verpflichtet, dem Geschäftsinhaber den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Geschäftsinhaber unverzüglich anzuzeigen.

9. Ausführung der Montage
a.) Dem Käufer obliegt die Pflicht dafür zu sorgen, dass zum festgehaltenen Liefertermin die baulichen Voraussetzungen gegeben sind. Kann durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen und Kosten zu tragen.
b.) Für Schäden, die bei der Montage des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen.
c.) Für die Montage setzen wir voraus, dass normale Einbauverhältnisse herrschen. Hierbei müssen wir einen einwandfreien Zugang zum Bauplatz haben. Hindernisse wie Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu entfernen. Sollte es zu Fundamentarbeiten kommen, so ist alles an Bausubstanz zu entfernen. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden befindlichen Gegenstände, es sei denn der Käufer hat diese ausdrücklich bekannt gegeben. Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Belägen obliegen nach Abschluss der Montagearbeiten dem Käufer. Für Beschädigungen durch Montagematerial an Pflaster oder Bodenbelägen haftet der Verkäufer nicht. Dieser ist nämlich vor Beginn der Arbeiten durch den Käufer zu schützen, damit ist Baustellenschutzmaterial gemeint.
d.) Die Entsorgung des Erdaushubs bei Fundamentarbeiten ist nicht im Auftragsumfang enthalten. Dies gehört zu den Aufgaben des Käufers.
e.) Die Fläche die zum Montieren gedacht ist, wird als Baustellenzone eingerichtet. Das bedeutet, dass alle Möbel oder ähnliche Sachen zu räumen sind. Sollte es zu Schäden an diesen Sachen kommen haftet keinesfalls der Lieferant bzw. die DoKu GmbH. Weiterhin sind Bäume/Hecken/Pflanzen so zu schneiden, dass unsere Ausführung nicht behindert wird. Sollte die Baustelle durch die oben genannten Faktoren nicht frei zugänglich sein, müssen wir dem Kunden den Schnitt, die Räumung oder den Fehlmontagetag in Rechnung stellen.
f.) Montagen erfolgen im Regelfall im Freien. Durch diesen Faktor kann es zu Verschmutzung von Böden und Wänden kommen. Daher schließen wir die Haftung für sämtliche Verschmutzung aus. Der Kunde hat im Vorfeld für genügend Schutz und Vorkehrungen zu sorgen.
g.) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.

10. Schlussbestimmungen & weitere Pflichten
a.) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
b.) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen
c.) Sollte ein Statiker notwendig sein, so wird es zu einem Aufpreis in Höhe der Vergütung des Statikers kommen.
d.) Die Informationseinholung über eventuelle Baugenehmigungspflichten als auch die darauffolgende Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Käufers.

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